Umweltverträglichkeit
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das zentrale umweltpolitische Instrument zur Umweltvorsorge. Umweltrelevante Projekte werden auf Umweltauswirkungen geprüft. Als Teil des behördlichen Zulassungsverfahrens gehört die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit von Projekten. Sie ist die erste Hürde für die Projektumsetzung. Mit unserer detaillierten Darstellung möglicher projektbedingter Umweltauswirkungen, dem Maßnahmenkonzept und einer ausgewogener Variantendiskussion im UVP-Bericht verhindern wir, dass das Projekt an der Umweltverträglichkeitsprüfung scheitert.
Auch im Rahmen der Bauleitplanung sind Umweltbelange zur berücksichtigen. Im Regelverfahren widmen sich Umweltprüfungen den Umweltauswirkungen von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Grundlage sind die plangebietsbezogenen Ziele des Umweltschutzes. Die Prüfung von Alternativen sowie das Entwickeln von Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung bzw. Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen schließen sich dem an. Für vereinfachte Verfahren wird ein Umweltbeitrag erstellt.
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