Artenschutz
Wenn Bauvorhaben und deren Planungen in den Lebensraum seltener und geschützter Tiere und Pflanzen eingreifen, greifen die rechtlichen Bestimmungen des Artenschutzes. Wir schätzen bereits zu Beginn einer Projektplanung ab, ob relevante Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensstätten betroffen sein können. Bei positivem Ergebnis prüfen Spezialisten das Ausmaß der Konflikte und zeigen Wege zum Schutz der betroffenen Arten auf. Die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bindet projektbedingte Möglichkeiten und behördliche Vorgaben ein. Diese Maßnahmen erfordern teilweise einen zeitlichen Vorlauf. Werden mögliche Konflikte rechtzeitig erkannt, so können unerwünschten Verzögerungen im Projektablauf vermieden werden.
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