Untersuchen. Abschätzen. Genehmigen.
Ausgangszustandsbericht
Die Europäische IED-Richtlinie und der Ausgangszustandsbericht bringen für Anlagenbetreiber und Industrie neue Pflichten mit sich. Die IED-Richtlinie trat im November 2010 in Kraft. Ziele sind das Anpassen der Umweltschutzstandards in der EU und das Vermeiden von Wettbewerbsungleichheiten. Mit Inkrafttreten der IED-Richtlinie wurden Verordnungen (4. und 9. BImSchV) verabschiedet. Wir stehen Ihnen bei allen hiermit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen unterstützend zur Seite.
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